Wer bestimmt über Noten und Versetzung? Haben Eltern Einfluss auf den Stundenplan? Dürfen Elternvertreter Umfragen an der Schule starten? Alle wesentlichen Fragen zur Schule sind in Gesetzen geregelt. Einige davon müssen Eltern kennen.
Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigenen Schulgesetze. Dennoch gibt es zwischen den einzelnen Ländern keine gravierenden Unterschiede. Grundbegriffe und Strukturen der Ländergesetze stimmen weitgehend überein. Das hat den Vorteil, dass Kinder den Unterricht auch dann problemlos fortsetzen können, wenn sie in ein anderes Bundesland umziehen.
Der Grund für die Übereinstimmung liegt einerseits im regelmäßigen Treffen und Austausch der Kultusminister der Länder in der Kultusministerkonferenz. Zum anderen müssen die Schulgesetze wie alle anderen Gesetze auch auf der Basis unserer Verfassung, des Grundgesetzes, erarbeitet werden. Das Grundgesetz enthält bereits einige wesentliche Rechte, die für Eltern, Lehrer und Schüler wichtig sind.
Grundrechte für alle
Wichtige Regelungen im Grundgesetz sind beispielsweise:
Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 6: (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Artikel 7: (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Artikel 17: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 19: (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
Was Schulegesetze regeln
Welche Aufgaben in unserem demokratischen Staat der Bund hat und welche die Länder haben, ist im Grundgesetz festgelegt. Für Bildungaufgaben sind demnach die Länder zuständig. Die jeweiligen Gesetzgeber (Parlamente) erarbeiten die wichtigsten Entscheidungen und legen diese in Gesetzen fest:
Beispielsweise sind dies die Erziehungs- und Bildungsziele der Schulen des Landes, die Struktur der Schulen, Rechte und Pflichten von Privatschulen, Ordnungsmaßnahmen, Schulpflicht, Prüfungsordnungen usw.
Die Kultusministerien können in der Regel innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens weitere Verordnungen und Vorschriften erlassen. Das sind beispielsweise Rechtsverordnungen zur Arbeit von Elternvertretern, Einflussnahme von Eltern an der Schule, Regelungen zur Benotung und zu Zensuren für Schülerleistungen, Klassenfahrten, Aufsichtspflicht von Lehrern und vieles mehr.
So können sich Eltern informieren
Schulgesetz, Schulordnung, Vorschriften, Erlasse und Änderungen dieser Rechte – Eltern ohne juristische Fachkenntnisse verlieren da leicht den Überblick. Dennoch ist es nicht unwichtig, das eine oder andere zu kennen. Insbesondere, wenn man Elternvertreter ist oder wenn Meinungsverschiedenheiten oder Auseinandersetzungen zwischen Eltern, Schule und Lehrer auftauchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und deren Kommentare (das sind Erklärungen, wie das jeweilige Gesetz auszulegen ist) haben deshalb viele Schulleitungen in ihrer Bibliothek. Elternvertreter können sich diese Werke in aller Regel ausleihen oder vor Ort Einsicht nehmen. Informationen über Recht und Gesetz an der Schule erhalten Eltern auch beim Landeselternverband, beim Bundeselternverband, beim Kultusministerium oder im Internet, etwa auf den Bildungsservern. Im Buchhandel oder in öffentlichen Bibliotheken finden sich auch entsprechende Bücher.
Gerda Pighin
Gerda Pighin lebt und arbeitet als freie Journalistin und Buchautorin in Hamburg. Sie ist Mutter eines erwachsenen Sohnes und arbeitet seit vielen Jahren für Eltern- und Frauenzeitschriften. Themenschwerpunkte: Kinderentwicklung und -erziehung, Psychologie, Gesundheit und Frauenthemen.